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Текст № 17

 

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Das Rechtsgeschäft

 

Das Rechtsgeschäft ist dasjenige Mittel, mit dem der einzelne seine Rechtsverhältnisse gestalten kann. Die Rechtsgeschäfte lassen sich unter verschiedenen Gesichtspunkten einteilen. Die einfachste Einteilung der Rechtsgeschäfte stellt auf die Zahl der Willenserklärungen ab, deren es zum Zustandekommen bedarf.

 

Das einseitige Rechtsgeschäft benötigt nur eine Willenserklärung. Beispiele bilden die Auslobung und das Testament.

Das zweiseitige Rechtsgeschäft kommt durch zwei sich deckende Willenserklärungen zustande. Das ist dann der Vertrag (gleich welchem Rechtsgebiet er angehört). Danach ist jeder Vertrag ein zweiseitiges (oder mehrseitiges) Rechtsgeschäft.

 

Damit darf die andere Frage nicht verwechselt werden, ob der Vertrag auch zweiseitig verpflichtet Das ist keineswegs selbstverständlich. Denn erstens gibt es Verträge, die überhaupt keine Verpflichtungen begründen (wie etwa die Übereignung). Und zweitens kommen auch unter den (notwendig verpflichtenden) Schuldverträgen solche vor, die nur einseitig verpflichten (wie etwa das Schenkungsversprechen).

 

Man kann die Rechtsgeschäfte noch in anderer Weise aufteilen. So kann man zwischen entgeltlichen und unentgeltlichen Geschäften unterschciden. Auch kann man nach dem Rephtsgebiet unterscheiden, dem das Geschäft angehort, also in schuld-, familien- und erbrechtliche Geschäfte.

Darm kann man noch unterscheiden, ob die Willenserklärung empfangsbedürftig ist oder nicht Der Regelfall ist die Empfangsbedürftigkeit. Denn die Willenserklärung dient der Verständigung, und deshalb muß sie demjenigen, an den sie gerichtet ist, wenigstens bekanntgegeben werden können.

 

Bei nichtempfangsbedürftigen Willenserklärungen muß nur der Erklärungsvorgang vollendet worden sein: Bei der mündlichen Erklärung genügt also, daß der Erklärende ausgesprochen hat; bei der schriftlichen Erklärung bedarf es der vollständigen Errichtung der Urkunde einschließlich der Unterschrift.

 

Empfangsbedürftige Willenserklärungen müssen zusätzlich noch an den Empfänger gerichtet werden: Eine mündliche Erklärung unter Anwesenden muß also derart zu dem Adressaten hin gesprochen werden, daß mit der Kenntnisnahme durch diesen zu rechnen ist; еще schriftliche Erklärung unter Abwesenden muß an den Adressaten abgeschickt werden. Häufig wird formuliert, die Eridärung müsse derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt  sein, daß bei Annahme gewöhnlicher Verhältnisse, damit zu rechnen sei, er könne von ihr Kenntnis nehmen.

 

Besondere Probleme entstehen, wenn der Empfänger den Zugang verzögert oder vereitelt: Der Empfänger verzieht unbekannt, so daß die an ihn gerichtete Post zurückkommt; oder er verzieht mit bekannter Anschrift, so daß die Post ihn erst später erreicht und daher die Frist versäumt wird; oder der Brief geht bei der Nächsendung verloren. In allen diesen Fällen gelangt die Erklärung überhaupt nicht oder erst verspätet in den Machtbereich des Adressaten. Doch scheint es zweifelhaft ob das vom Adressaten geschaffene oder wenigstens in seinem Bereich liegende Hindernis dem Empfänger schaden soll. Nicht hierhergehören dagegen die Fälle, in denen der Adressat (vielleicht weil er verreist ist) seinen Briefkasten nicht leert; Hier ist die Erklärung zugegangen; daß die Kenntnisnahme ausbleibt, geht also regelmäßig zu Lasten des Adressaten.

 

Словарь к тексту:

 

Rechtsverhältnis n -ses, -se

ein Rechtsverhältnis ändern

aufheben

gestalten

regeln

Rechtsgeschäft h -(e)s, -e

ein einseitiges Rechtsgeschäft

zweiseitiges, bilaterales

mehrseitiges multilaterales

anfechtbares

nichtiges

wirksames

entgeltliches

Zustandekommen vi (s)

Willenserklärung f

eine ausdrückliche Willenserklärung

stillschweigende

empfangsbedürftige

eine Willenserklärung unter Anwesenden

eine Willenserklärunfg unter Abwesenden

Vertrag m -(e) s, Verträge

Übereignung f

Schenkungsversprechen n

Rechtsfolge f -, -n

Testament n -(e) s, -e

Kündigung f

kündigen vt

 

Auslobung f

 

Urkunde f-, -n

eine Urkunde errichten

erteilen

vorlegen

bedürfen vi (Gen)

Empfänger m-s

rechnen vi (mit, Dat)

 

annehmen vt -

Annahme f

 

vereiteln vt

Hindernis n-ses,-se

verhindern vt

zur Kenntnis nehmen

правоотношение

изменить

прекратить

формировать

регулировать

правовая сделка

односторонняя

двусторонняя

многосторонняя

оспоримая

ничтожная

действительная

возмездная

совершиться, совершить

волеизъявление

прямое, явно выраженное

молчаливое, конклюдентное

требующее принятия

волеизъявление между присутствующими

волеизъявление между отсутствующими

договор

договор о передаче права собственности

обещание дарения

правовое последствие

завещание

расторжение; отмена

1. расторгать, отменять; денонсировать; 2. заявлять об уходе с работы; увольнять

публичное обещание вознаграждения за какое-либо исполнение

документ Syn. Schriftstück n

оформить

выдать

представить документ

нуждаться в чем-либо (der Zustimmung)

получатель

ожидать что-либо; рассчитывать на что-либо (mit dem Zugang der Willenserklärung)

принимать; предполагать

l) принятие, акцепт 2) предположение

сорвать, расстроить, не допустить осуществления (den Zugang)

препятствие

воспрепятствовать

принять к сведению

 

 

Übungen zum Text

 

Задание № 1

 

ÜBUNG 1. Beantworten Sie die folgenden Fragen!

1. Unter welchen Gesichtspunkten lassen sich die Rechtsgeschäfte einteilen?

2. Warum sind die Rechtsgeschäfte in der Regel empfangsbedürftig?

3. Welche rechtlichen Besonderheiten haben empfangsbedürftige Rechtsgeschäfte?

4. Welche besonderen Fälle der zweiseitigen Rechtsgeschäfte nennen Sie?

5. Wann ist die empfangsbedürftige Willenserklärung unter Abwesenden zugegangen?

6. Wodurch kann man den Zugang der Willenserklärung verzögern oder vereiteln?

7. Warum wird bei der Auslobung auf den Empfang verzichtet?

 

ÜBUNG 2. Übersetzen Sie den Text schriftlich!

 

ÜBUNG 3. Lernen Sie die folgenden Wortgruppen! Bilden Sie Sätze!

ein Rechtsgeschäft abschließen; Rechtsgeschäfte einteilen (in, Akk); die Rechtsfolgen herbeifuhren; die Willenserklärung abgeben; die Willenserklärung richten (an, Akk); die Urkunde errichten; die Erklärung übermitteln; mit dem Zugang der Urkunde rechnen; von der Willenserklärung Kenntnis nehmen; den Zugang verzögern; den Zugang vereiteln; die Frist versäumen; zu Lasten des Adressaten gehen; zwischen entgeltlichen und unentgeltlichen Rechtsgeschäften unterscheiden; das Rechtsgeschäft kommt zustande /ist zustandegekommen; die Willenserklärung bleibt aus /ist ausgeblieben; beim Empfänger zugehen (die Willenserklärung)

 

ÜBUNG 4. Übersetzen Sie die folgenden Wortgruppen! Prüfen Sie Ihre Kenntnisse!

заключить правовую сделку; подразделять правовые сделки (на кого-л.);

вызвать правовые последствия; сделать волеизъявление; направить волеизъявление (кого-л.); оформить документ; передать волеизъявление; ожидать поступления документа (рассчитывать на поступление); узнать о волеизъявлении; затянуть поступление; сорвать поступление; пропустить срок;

идти за счет адресата; различать возмездные и безвозмездные сделки; сделка осуществляется /осуществилась; волеизъявление отсутствует/ отсутствовало (не имело места); поступить к получателю (волеизъявление)

 

 

 

ÜBUNG 5. Ergänzen Sie die folgenden Sätze! Verwenden Sie die Wortgruppen derÜbung 3!

1. Es sei erwähnt, daß... - Следует упомянуть, что...

2. Es sei betont, daß... - Следует подчеркнуть, что...

3. Es sei hinzugefügt, daß... - Следует добавить, что...

 

ÜBUNG 6. Übersehen Sie die folgenden Sätze!

Man kann eine Willenserklärung dem Empfänger auch durch Femsprecher oder durch Femschreiber übermitteln. N. meint, die durch Femsprecher übermittelte Willenserklärung sei eine Erklärung unter Anwesenden. Er bekräftigt seine Meinung durch einige Beispiele. Die Mitteilung über Femschreiber sei aber eine Erklärung unter Abwesenden.

Man kann zwischen einseitigen und zweiseitigen Rechtsgeschäften unterscheiden. Es wird meistens behauptet, ein einseitiges Geschäft könne nur aus einer Willenserklärung bestehen. Zweiseitige Rechtsgeschäfte dagegen kämen durch zwei Willenserklärungen zustande.

Wie N. ausführte, der Zugang einer Willenserklärung habe sich immer danach gerichtet, ob sie unter Anwesenden oder Abwesenden abgegeben worden ist. Als Mittel der Willensäußerung hätten die Menschen immer nur Sprache, Schrift und schlüssiges Handeln benutzt.